1. Arzt benachrichtigen
- Arzt verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Totenschein wird ausgestellt). Krankenhäusern oder Altenheimen veranlassen dies automatisch.
2. Benachrichtigung von Angehörige bzw. Freunden
3. Verträge und Verfügungen des Verstorbenen
- Testament
- Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut
- Organspende
- Willenserklärung zur Feuerbestattung
4. Bestattungsinstitut benachrichtigen
- Überführung zum Bestatter oder Leichzelle des Friedhofs
- Leistungsumfang festlegen
- Sarg/Urne aussuchen
- Totenkleidung
5. Standesamt des Zuständigkeitsbereichs
- Sterbeurkunde beantragen mit folgende Bescheinigungen:
- Totenschein
- Sterbefallanzeige
- Geburtsurkunde oder Hochzeitsurkunde (Familienstammbuch)
- Personalausweis des/der Verstorbenen
- Evt. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Evt. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
6. Bestattung vorbereiten
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Seebestattung
- anonyme Feuer- oder Erdbestattung
- Genehmigung des Krematoriums einholen (nur bei Feuerbestattungen)
- Grab auswählen
- Aufbahrung
7. Bestattungszeitpunkt und -ablauf abklären mit
- Friedhofsverwaltung
- Kirchengemeinde
- Pfarrer
- Angehörigen
8. Todesanzeige aufgeben
9. Blumengeschäft beauftragen
- Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei Gärtnerei bestellen (Blumen, Kränze, Trauerschleifen)
10. Sonstiges
- Lebensversicherung/Unfallversicherung benachrichtigen
- Wohnung versorgen (Haustiere und Pflanzen, ggf. Strom, Gas, Wasser abstellen)
- Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
- Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen
- Gaststätte für Beerdigungskaffee reservieren
11. Nach der Trauerfeier / Beisetzung
- Danksagung
- Laufende Zahlungen abbrechen, Verträge, Mitgliedschaften, Miete, Abos, Strom, Telefon kündigen
- Abmelden bei Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Firma, Behörden, Ämter, usw.
- Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (z.B. Sterbeurkunde, Grabnutzung & Pflege, Abrechnungen)
- Evtl. Wohnung räumen
- Nach sechs Wochen das Grab abräumen und Grabpflege organisieren
- Nach sechs Monaten einen Steinmetz für Grabstein beauftragen
- Nach Erhalt des Erbscheins ggf. Testament eröffnen lassen